Der Name Leopold Widhalm steht wie kein anderer für den Geigenbau der Freien Reichsstadt Nürnberg. Umso mehr erstaunt der Inhalt eines Dokumentes im Wiener Stadtarchiv, das belegt, dass Widhalm, der wegen seiner katholischen Religionszugehörigkeit seine Werkstatt vor den Stadttoren Nürnbergs betreiben musste, sich zweimal (1768 und 1770) um das Bürger- und Meisterrecht der Stadt Wien bemühte. Der aus Horn in Niederösterreich gebürtige Widhalm beruft sich auf einen angeblichen Erlass, der österreichischen Landeskindern das Recht auf Vergünstigungen bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ermöglichen sollte und führt nachdrücklich auch konfessionelle Gründe an. Das an die Stadt Wien gerichtete Ansuchen wurde an die in Wien ansässigen Geigenbauer zur Beurteilung weitergereicht, die sich mit zahlreichen Begründungen vehement für eine Ablehnung aussprechen. Neben einer kommentierten Transkription versucht dieser Beitrag einen Einblick in die gesellschaftlichen Umstände um Widhalms Gesuch zu geben. Der Schriftwechsel belegt überdies, dass Widhalm – wie zu vermuten war – sein Handwerk tatsächlich in Wien erlernt hat.